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Wichtige Hinweise

Die Praxis stellt keine Schul- und Studienunfähigkeitsbescheinigen aus.

Wiederholungsrezepte und – verordnungen

Wiederholungsrezepte und – verordnungen können Sie telefonisch vorbestellen und persönlich abholen. Bitte beachten Sie, dass diese erst nach der Sprechstunde bearbeitet werden können.

Gesundheitskarte

Wir benötigen bei jeden ersten Kontakt im Quartal Ihre gültige Gesundheitskarte. Liegt uns kein gültiger Versicherungsnachweis vor, können wir Ihnen  keine Kassenrezepte oder Überweisungen ausstellen.